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Energie & Management > Regulierung - Netzreservebedarf im Strombereich bestätigt
Quelle: Bundesnetzagentur
Regulierung

Netzreservebedarf im Strombereich bestätigt

Die Bundesnetzagentur hat die erforderliche Netzreserve für das Winterhalbjahr 2024/2025 in Höhe von 7.000 MW und für das Winterhalbjahr 2026/2027 in Höhe von 9.000 MW bestätigt.
Der Präsident der Bundesnetzagentur sagte am 30. April, dass die Netzreserve in den kommenden Wintern wegen der Fortschritte beim Stromnetzausbau sinke. Klaus Müller erläuterte: „Der sichere Netzbetrieb im nächsten Winter ist gewährleistet.“

Einzelne Netzausbauprojekte wurden fertiggestellt, dadurch sinke der Redispatchbedarf, für den die Netzreserve vorgehalten wird. „Alte Kohlekraftwerke werden nicht mehr für die Stromversorgung am Markt benötigt“, erläuterte Müller. Sie kämen nur noch in Ausnahmefällen zum Einsatz, wenn in einzelnen Stunden der Netzbetrieb dies erfordert.

Netzreservebedarf 2024/2025

Die Bundesnetzagentur hat demnach den Gesamtbedarf an Netzreservekraftwerken von 6.947 MW für den Winter 2024/2025 bestätigt. Im vergangenen Winter wurden noch eine Reihe von Kraftwerken aus der Netzreserve aufgrund des Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetzes (EKBG) am Markt eingesetzt. So sollte Erdgas im Bereich der Stromerzeugung eingespart werden. Durch den vorübergehenden Wechsel dieser Kraftwerke aus der Netzreserve in den Markt fiel der Bedarf im vergangenen Winter rechnerisch niedriger aus.

Diese Kraftwerke konnten nun aus dem Markt ausscheiden und in die Netzreserve zurückkehren. Nominell erhöht das den Reservebedarf. Der diesjährige Netzreservebedarf sei daher vor allem mit dem Winter 2022/2023 vergleichbar. Dieser betrug 8.264 MW. Grund für den niedrigeren Bedarf im Winter 2024/2025 ist, dass einzelne Netzausbauprojekte fertiggestellt werden konnten und eine konsequente Höherauslastung der bestehenden Stromleitungen seit 1. Januar 2023 erfolgt.

Höherer Reservebedarf im Winter 2026/2027

Ergänzend zum bevorstehenden Winter werde regelmäßig der Bedarf für einen weiter in der Zukunft liegenden Winter ermittelt. Für den betrachteten Winter 2026/2027 beträgt der Netzreservebedarf aktuell 9.202 MW. Grund für den Anstieg sind der zu erwartende Wiederanstieg des Stromverbrauchs und die europäisch vorgegebene Ausweitung der grenzüberschreitenden Handelskapazitäten, so die Agentur.

Zusammen mit dem Fortschritt beim Zubau von Windenergieanlagen im Norden Deutschlands und lastfernen großen PV-Freiflächenanlagen führe dies dazu, dass die benötigte Elektrizität aufgrund der Verzögerungen beim Netzausbau noch nicht vollständig in die verbrauchsstarken Regionen transportiert werden kann. Daher seien weiter Reservekapazitäten nötig.

Deckung des Reservebedarfs

Ein Anteil des Netzreservebedarfs für den Winter 2024/2025 in Höhe von 5.580 MW wird von deutschen Netzreservekraftwerken gedeckt. Wie bereits in den vergangenen Jahren sollen die verbleibenden 1.367 MW über ausländische Kraftwerke gedeckt werden. 2022 betrug dieser Anteil 1.424 MW, 2023 nur 1.334 MW.

Die Übertragungsnetzbetreiber werden Kraftwerksbetreiber im Ausland auffordern, bis Mitte Mai 2024 ihr Interesse an der Netzreserve anzumelden. Anschließend führen die Übertragungsnetzbetreiber in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur Vertragsverhandlungen.

Reserven für die Netzsicherheit

Die Vorhaltung einer Netzreserve dient dazu, Überlastungen im Übertragungsnetz zu verhindern, die aufgrund des immer noch unzureichenden Netzausbaus bestehen. Dazu wird die Erzeugung vor einem drohenden Engpass im Netz reduziert und gleichzeitig die Erzeugung dahinter erhöht. Dieser Redispatch genannte Ausgleichsmechanismus wird zunächst mit am Markt agierenden Kraftwerken durchgeführt. In bestimmten Netzsituationen reichen diese Kraftwerke jedoch nicht zur Netzentlastung aus. In diesen Fällen müssen zusätzlich Netzreservekraftwerke eingesetzt werden.

Die inländische Netzreserve besteht aus zur Stilllegung angezeigten Kraftwerken, die systemrelevant sind und deshalb nicht stillgelegt werden dürfen. Diese Kraftwerke werden ausschließlich auf Anforderungen der Übertragungsnetzbetreiber und außerhalb des Strommarktes eingesetzt. Die ausländische Netzreserve besteht aus speziell zu diesem Zweck vertraglich verpflichteten Kraftwerken. Die Kosten für die Vorhaltung der Kraftwerke und deren Abrufkosten sind Bestandteil der Gesamtredispatchkosten und werden über die Netzentgelte refinanziert.

Die Übertragungsnetzbetreiber hatten der Bundesnetzagentur am 11. März 2024 ihre diesjährige Systemanalyse und den daraus resultierenden Bedarf an Netzreserve zur Prüfung vorgelegt. Mit der Feststellung des Netzreservebedarfs ist die Prüfung durch die Bundesnetzagentur abgeschlossen.

Der Bericht zur Netzreserve steht im Internet bereit.

Dienstag, 30.04.2024, 14:37 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Regulierung - Netzreservebedarf im Strombereich bestätigt
Quelle: Bundesnetzagentur
Regulierung
Netzreservebedarf im Strombereich bestätigt
Die Bundesnetzagentur hat die erforderliche Netzreserve für das Winterhalbjahr 2024/2025 in Höhe von 7.000 MW und für das Winterhalbjahr 2026/2027 in Höhe von 9.000 MW bestätigt.
Der Präsident der Bundesnetzagentur sagte am 30. April, dass die Netzreserve in den kommenden Wintern wegen der Fortschritte beim Stromnetzausbau sinke. Klaus Müller erläuterte: „Der sichere Netzbetrieb im nächsten Winter ist gewährleistet.“

Einzelne Netzausbauprojekte wurden fertiggestellt, dadurch sinke der Redispatchbedarf, für den die Netzreserve vorgehalten wird. „Alte Kohlekraftwerke werden nicht mehr für die Stromversorgung am Markt benötigt“, erläuterte Müller. Sie kämen nur noch in Ausnahmefällen zum Einsatz, wenn in einzelnen Stunden der Netzbetrieb dies erfordert.

Netzreservebedarf 2024/2025

Die Bundesnetzagentur hat demnach den Gesamtbedarf an Netzreservekraftwerken von 6.947 MW für den Winter 2024/2025 bestätigt. Im vergangenen Winter wurden noch eine Reihe von Kraftwerken aus der Netzreserve aufgrund des Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetzes (EKBG) am Markt eingesetzt. So sollte Erdgas im Bereich der Stromerzeugung eingespart werden. Durch den vorübergehenden Wechsel dieser Kraftwerke aus der Netzreserve in den Markt fiel der Bedarf im vergangenen Winter rechnerisch niedriger aus.

Diese Kraftwerke konnten nun aus dem Markt ausscheiden und in die Netzreserve zurückkehren. Nominell erhöht das den Reservebedarf. Der diesjährige Netzreservebedarf sei daher vor allem mit dem Winter 2022/2023 vergleichbar. Dieser betrug 8.264 MW. Grund für den niedrigeren Bedarf im Winter 2024/2025 ist, dass einzelne Netzausbauprojekte fertiggestellt werden konnten und eine konsequente Höherauslastung der bestehenden Stromleitungen seit 1. Januar 2023 erfolgt.

Höherer Reservebedarf im Winter 2026/2027

Ergänzend zum bevorstehenden Winter werde regelmäßig der Bedarf für einen weiter in der Zukunft liegenden Winter ermittelt. Für den betrachteten Winter 2026/2027 beträgt der Netzreservebedarf aktuell 9.202 MW. Grund für den Anstieg sind der zu erwartende Wiederanstieg des Stromverbrauchs und die europäisch vorgegebene Ausweitung der grenzüberschreitenden Handelskapazitäten, so die Agentur.

Zusammen mit dem Fortschritt beim Zubau von Windenergieanlagen im Norden Deutschlands und lastfernen großen PV-Freiflächenanlagen führe dies dazu, dass die benötigte Elektrizität aufgrund der Verzögerungen beim Netzausbau noch nicht vollständig in die verbrauchsstarken Regionen transportiert werden kann. Daher seien weiter Reservekapazitäten nötig.

Deckung des Reservebedarfs

Ein Anteil des Netzreservebedarfs für den Winter 2024/2025 in Höhe von 5.580 MW wird von deutschen Netzreservekraftwerken gedeckt. Wie bereits in den vergangenen Jahren sollen die verbleibenden 1.367 MW über ausländische Kraftwerke gedeckt werden. 2022 betrug dieser Anteil 1.424 MW, 2023 nur 1.334 MW.

Die Übertragungsnetzbetreiber werden Kraftwerksbetreiber im Ausland auffordern, bis Mitte Mai 2024 ihr Interesse an der Netzreserve anzumelden. Anschließend führen die Übertragungsnetzbetreiber in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur Vertragsverhandlungen.

Reserven für die Netzsicherheit

Die Vorhaltung einer Netzreserve dient dazu, Überlastungen im Übertragungsnetz zu verhindern, die aufgrund des immer noch unzureichenden Netzausbaus bestehen. Dazu wird die Erzeugung vor einem drohenden Engpass im Netz reduziert und gleichzeitig die Erzeugung dahinter erhöht. Dieser Redispatch genannte Ausgleichsmechanismus wird zunächst mit am Markt agierenden Kraftwerken durchgeführt. In bestimmten Netzsituationen reichen diese Kraftwerke jedoch nicht zur Netzentlastung aus. In diesen Fällen müssen zusätzlich Netzreservekraftwerke eingesetzt werden.

Die inländische Netzreserve besteht aus zur Stilllegung angezeigten Kraftwerken, die systemrelevant sind und deshalb nicht stillgelegt werden dürfen. Diese Kraftwerke werden ausschließlich auf Anforderungen der Übertragungsnetzbetreiber und außerhalb des Strommarktes eingesetzt. Die ausländische Netzreserve besteht aus speziell zu diesem Zweck vertraglich verpflichteten Kraftwerken. Die Kosten für die Vorhaltung der Kraftwerke und deren Abrufkosten sind Bestandteil der Gesamtredispatchkosten und werden über die Netzentgelte refinanziert.

Die Übertragungsnetzbetreiber hatten der Bundesnetzagentur am 11. März 2024 ihre diesjährige Systemanalyse und den daraus resultierenden Bedarf an Netzreserve zur Prüfung vorgelegt. Mit der Feststellung des Netzreservebedarfs ist die Prüfung durch die Bundesnetzagentur abgeschlossen.

Der Bericht zur Netzreserve steht im Internet bereit.

Dienstag, 30.04.2024, 14:37 Uhr
Susanne Harmsen

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